MeToo Sexueller Missbrauch als Vermögensvorteil – Für eine Reform des Strafrechts

Was kann Mann tun?

Presse und Film sehen es als Frauenthema. Frau gegen Mann. Viele Männer sind solidarisch, andere betroffen oder still. Kein Mann will in den Verdacht geraten, Gewalttäter zu verteidigen. Doch Männer sind nicht nur Teil des Problems, sondern für die meisten Frauen auch Teil der Lösung. Dafür müssen sie das Ganze verstehen und klären, was sie wollen. Wo liegt die Grenze zwischen Missbrauch und Verführung, wann wird die öffentliche Anklage zum Pranger, ist Sexualität demokratisch und kann man die Grenzen durch Vertrag bestimmen?

Die Diskussion ist im vollen Gange. Meryl Streep, Nicole Kidman und 300 amerikanische Schauspielerinnen haben „Die Zeit ist abgelaufen“ initiiert.  Catherine Deneuve mit vielen französischen Frauen fordert dagegen ein Recht belästigt zu werden, was Berlusconi begrüßte. Francesca Comencini und italienische Schauspielerinnen wollen keine Einzelfälle mehr, sondern das System des Missbrauchs aufbrechen. Ähnlich wie die Amerikanerinnen treten sie auch im Namen von weniger begüterten Frauen auf, die sich selber nicht wehren könnten. Von männlicher Warte aus gibt es Solidaritätserklärung und Voyeurismus, auch Puritanismus und der Verweis auf die Rachsucht der Frauen. Das alles spielt im Dreieck zwischen #MeToo, #YouToo and #WeToo.

Die Männer müssen in dieser Auseinandersetzung ihren Platz finden und sich vor allem auch in kontroverser Diskussion eine kollektive Meinung bilden. Doch wie?  Gehen wir die Vorschläge durch und versuchen wir einen eigenen am Schluss.

Gespräch oder Strafe?

Susan Vahabzadeh („Detox für alle“ SZ v. 19.1.2018) tendiert zum Konsens. MeToo erweitert um das YouToo. Zu den Opfern gehören auch ihre Täter. Wahrheitskommissionen wie in Südafrika sollten das Verhältnis der Sexualpartner bzw. Sexualgegner in den Mittelpunkt rücken. Täter und Opfer müssen oder wollen weiter zusammenwirken. Trennung ist oft individuell nicht gewollt. Gender-Apartheid und der Nahkampf treffen vielleicht Schauspielerinnen, kaum aber die Mehrheit der Familien.

Sexueller Missbrauch wird zur exklusiven Angelegenheit zwischen Opfer und Täter. Die Staatsanwaltschaft bleibt draußen. Diese Rückverweisung des Problems an die unmittelbar Betroffenen (social Engineering) ist uns aus dem Strafrecht bekannt. Sie hat von den USA kommend das Strafprozessrecht erobert. Das Strafrecht wird privatisiert. Reiche Täter haben die Möglichkeit, Bußgelder auszuhandeln, die aus der Portokasse bezahlt den Gang ins Gefängnis ersparen. Aber geht es bei der geringen Anzeigequote wirklich nur um die zufällig erfassten Täter und Opfer?

Vertragliche Vergleiche als Ergebnis eines runden Tisches sind auch nicht neutral. Sie spiegeln dieselben gesellschaftlichen Herrschaftsverhältnisse, die schon die Tat ermöglichten. Der runde Tisch hat in Südafrika zudem dazu beigetragen, die alten Eliten aus der Schusslinie zu nehmen und den Volkszorn zu kanalisieren. Das System der Apartheid hat sich damit nicht beirren lassen. Es ist nur farbenfroher geworden.

Sexueller Missbrauch geht alle an. Wir kommen deshalb an den rechtsstaatlichen Errungenschaften des Strafrechts nicht vorbei, wollen wir nicht zu Pranger, Pharisäertum und Schutz der Stärkeren zurückkehren bzw. die Anklage auf die Opferperspektive der Nebenkläger reduzieren.

Aber taugt das aktuelle Strafrecht? Steigt der Staatsanwalt dann nicht umgekehrt mit einem sexualfeindlichen Strafsystem ins Bett, bei dem die Opfer letztlich Mittäter werden?

Sexualität im Tausch- , Status- oder Schenkungsmodell?

Die bürgerliche Revolution hat die Chance geschaffen, die Sexualität aus den „ehelichen Pflichten“ herauszulösen, Homosexualität in die Verantwortung der einzelnen zu verweisen, Lust zuzulassen, den Grafen das Recht der ersten Nacht zu nehmen und Tempeldienerinnen wie Haremsdamen zu befreien.  Prostitution ist nicht mehr sittenwidrig, Sex Privatsache. Das ist das Vertragsmodell.

Doch eignet sich Sex zur Bezahlung? #MeToo lehnt das ab. #MeToo wendet sich an Öffentlichkeit und Gleichgesinnte. Was sie einzeln gemacht haben war ebenso wenig frei wie der Individualarbeitstrag, der dem Streik zum Opfer fällt. Herr Weinstein ist dann nur noch ein kollektives Problem, der als feudaler Potentat Frauen missbraucht. Doch es ist etwas komplizierter. Man kannte ihn. Die Usancen sind bekannt. Wenn Du, so hat es Jeanne Moreau einmal ausgedrückt, da einsteigst, verzichtest Du auf das Selbstbestimmungsrecht über Deinen Körper.

Für die systematische Prostitution fehlt die Bezahlung. Doch Gegenleistungen gibt es durchaus, sonst könnte das System nicht bestehen bleiben. Auch in privaten Beziehungen können Geschenke, Urlaub, Entlastung aber auch Frieden und Streitbeilegung mit Sex erreicht werden. Außerhalb solcher Beziehungen winken berufliche Förderung, Beachtung, Rollen und Karrieren. Wer den Chef beherrscht kann sich Vorteile verschaffen. Auch Groupies folgen dem Medienstar freiwillig ins Bett und die Muse fördert die Kunst ihres Meisters. Sex ist und war nie nur eine Enklave der Liebe.

Würde nur eigene Lust als Motiv sexueller Hingabe zugelassen, es würde eng. Max Frisch lässt in seinem Roman Stiller den Helden eine Frau bitten, es doch aus Mitleid mit ihm zu tun. Die Kameliendame, Anna Karenina, Nastassja Filippowna, Madame Bovary oder Balzacs Esther und Effi Briest oszillieren zwischen Prostitution, ehelicher Pflicht und Liebe. Der literarische Aufbruch in die weibliche Emanzipation ist ambivalent. Staat, Patriachat, Kinder, Eltern und Nachbarn erschienen als eher hinderlich. Frauen müssen es herausfinden. Männer sind kein Vorbild.

Dabei kann sich viel Unerwartetes ergeben. Macht, Intellekt, Unerreichbarkeit, Aussehen, körperlichen Kraft, Einfühlsamkeit stimulieren weibliche Lust. Doch um das feststellen zu können muss die Frau frei sein. Hier fängt Glanz und Elend an. Verträge fingieren Freiheit, wenn das Opfer einwilligt. Weinstein mag geliefert haben. Wichtiger aber ist, was er hätte machen können, wenn er nicht zum Ziel kam. Die Vorsprechende ist dann genauso frei wie der Langzeitarbeitslose, dem eine Sklavenarbeit angeboten wird, wie der Überschuldete, der sich mit einem Wucherkredit retten will, der Wohnungssuchende, der sich der Profitgier ausliefert. Die Schauspielerin, deren Karriereweg vom Lüstling versperrt wird, die Angestellte, deren Job und Einkommen vom Personalleiter abhängt – sie sind nicht frei.

Das Vertragsdenken ist Chance wie Bedrohung. Rückkehr zu einer allgemeinen Sexualmoral zerstört die Freiheit, herauslösen der Allgemeinheit aus der Täter-Opfer-Beziehung führt zu Ausbeutung und Sklaverei. Vertragsdenken gibt den Tätern zudem die Chance, die freiwilligen Opfer als Mittäter am Vertragswerk zu denunzieren. Die öffentliche Moral nimmt den Frauen dagegen die Chance, sich selber zu entdecken. Die Verschärfung der Vergewaltigungsbestrafung („Nein ist Nein“) beschreitet den Weg des Vertragsdenkens. Täter und Opfer verhandeln fiktiv über die Zulässigkeit des Missbrauchs. Der Staat akzeptiert das Ergebnis. Der Wille des Opfers entscheidet. Es ist mehr als die Machtausübung des Täters aber ist es frei?

#MeToo hat ein Schichtenproblem. Wo keine Vertragsfreiheit besteht, fehlt der Missbrauch. Der Zwang der Not, die Arbeit in den Wohnwagen an der Tschechischen Grenze, bleibt außen vor. Nur wer auf den erstrebten Vorteil hätte verzichten können, erlebt den Nachteil als Missbrauch. Doch missbraucht werden alle, auch die, die nie etwas anderes erwartet haben.

Die Rückkehr zur öffentlichen Moral feudaler Gemeinschaften  ist keine Lösung. Sex ist auch dann nicht unmoralisch oder gar strafwürdig, wenn er käuflich ist. Verwerflich und inakzeptabel ist aber der Missbrauch von Macht. Sie ist anvertraut ob im Betrieb, zur Ausbildung, im Staat oder in der Familie. Setzt man sie zur Befriedigung des Geschlechtstriebes ein und übt damit Zwang aus, der die Willensfreiheit ausschließt oder deren Fehlen ausnutzt, so ist dies missbräuchlich.

Sexueller Missbrauch

Sexueller Missbrauch von Frauen und Kindern dient, wie es der Mordparagraph des §211 StGB exklusiv formuliert „zur Befriedigung des Geschlechtstriebes“. Die Puritaner, die die sexuelle Begierde auf Geldgewinn und Arbeit lenken wollten, sehen darin schon das Böse. Doch die Befriedigung des Geschlechtstriebes ist auch für die nicht Verheirateten nicht mehr strafbar. Strafbar ist der Mord, es ist das Wie, die Ausnutzung von Macht und Gewalt über andere Menschen. Der Zweck, der neben der Habsucht steht, macht aus dem Totschlag nur den Mord. Es ist der Zwang, die Unterwerfung, die aus der kultivierten Nutzung der Fortpflanzungsanreize ein Sexualdelikt werden lassen.

Auf den Machtmissbrauch hat das Sexualstrafrecht kein Monopol. Im Treubruch missbraucht der Täter seine Obhut über das Vermögen anderer, in der Körperverletzung seine größere Kraft oder die besseren Waffen, in der Erpressung die Beherrschung von Mechanismen, die das Opfer bedrohen. Vermögenssorge, Körperkraft, Karrierezuständigkeit bleiben dort unbeachtet. Es geht allein ums Geld. Geschützt ist die Lauterkeit der Gewinnerzielung. Die Lauterkeit der sexuellen Betätigung fehlt. Im Sexualstrafrecht wird dann umgekehrt Unterdrückung und Machtmissbrauch durch die Sexualfeindlichkeit überwuchert.

Das führt zum Gegenteil. Wo Sexualität akzeptiert ist, wird die Gewalt entschuldigt. Jahrhunderte war die Vergewaltigung der eigenen Frau ebenso wie der Prostituierten und aller, die man dazu erklärte, straffrei. Die Verschaffung einer Gelegenheit zum außerehelichen Geschlechtsverkehr (Kuppelei) wurde erst Ende des 20.Jahrhunderts von Strafandrohung befreit.

Macht und Machtmissbrauch in der Sexualität

Freiheit zu belästigen?

Die Gruppe von französischen Frauen um Catherine Deneuve wehrt sich gegen Lustfeindlichkeit. Sie fordern, die „Freiheit zu belästigen“. Sexuell motivierte Ansprache wie Flirt und Minne sollten nicht unter einen Erlaubnisvorbehalt gestellt werden. Als die Hamburger Frauenbeauftragten nach anzüglichen Blicken fragte, um damit eine schockierend hohe Quote des Missbrauchs in der öffentlichen Verwaltung zu dokumentieren, überschritt sie diese Grenze. Was eine „sexuelle Handlung“ ist, die gem. §183a StGB ein öffentliches Ärgernis darstellt, ist sehr interpretierbar. Das haben gerade auch Frauen zu spüren bekommen, deren freizügige Bekleidung oder Nacktheit damit geregelt wurde. Der Schleier ist ja durchaus keine nur islamische Erfindung.

Auch hier zeigt sich, dass der Ansatz am Machtmissbrauch besser ist als der an der sexuellen Handlung. Das haben die betroffenen Frauen (anders als die Regenbogenpresse) deutlich werden lassen. #MeToo konzentriert nicht auf die Opfer von Sexualität, sondern von Gewalt und Machtmissbrauch. Dass die Geschichten dazu missbraucht werden, um genau das Gegenteil, nämlich die Unterdrückung weiblicher Sexualität als bessere Alternative erscheinen zu lassen, diskreditiert nicht die Bewegung. Deneuve hat diese Unklarheit mit ihrer Entschuldigung bei den Opfern deutlich gemacht. Gleichwohl ist es ein schmaler Grat.

Das Problem der Biedermänner und fundamentalistischen Predigten hat nicht nur in den USA an politischer Bedeutung gewonnen. Mit nationalistischen und fundamentalistischen Zwängen wird Freiheit bedroht. Dazu muss man uns ideologisch kaum um mehr als 50 Jahre zurückversetzen. Nachkriegsmütter belehrten uns auch nach Überwindung des Faschismus noch darüber, dass der Geschlechtsakt für die Frau eine durch Kinderwunsch und Konvention verlangte kompensationslose Hingabe an eine eher unappetitliche männliche Aggression verlange. Diese Hingabe wäre aus dem Tierreich kommend so gestaltet, dass Männer sich auf weibliche Geschlechtsmerkmale konzentrierten und dadurch die Lust erzeugten, ohne die keine Befruchtung zu erreichen sei. Bei den Tieren gehe es zumeist gesitteter zu, weil dort nicht der Anblick der Frau reiche, sondern der Geruchssinn nur einmal im Jahr aufrege. Die Häufigkeit des maskulinen Bedürfnisses sei daher steuer- und reduzierbar. Zudem würde das notwendige Maß sichergestellt.  Frauen würden dafür durch ihr Auftreten und ihre Kleidung Mitverantwortung tragen. Die Beichte unkeuscher Gedanken sollte Männern im Zölibat anvertraut werden.

Dass die Erotik des Alltags nicht die Vorstufe zur Vergewaltigung, sondern Teil der Aufregung menschlicher Beziehungen ist, blieb im Mausgrau dieser Theorien verborgen.

Die Kultivierung des Sexualtriebes führte zu einem Genuss, der alle anderen Genüsse in den Schatten stellen kann.  Es war nicht Zufall, dass dies Frauen lange aus sozialen Gründen zur Aufrechterhaltung des Systems der Nachwuchsorganisation vorenthalten wurde. Alleinerziehende sollte es nicht geben. Ohne Mitgift und Kinderversorgung keine sexuelle Betätigung. Die Last der geordneten und produktiven Vergesellschaftung trugen sie damit alleine. Sie hatten nur selten die Chance, Männer an ihrer Seite zu haben, bei denen die Metamorphose des Geschlechtsverkehrs zum Liebesakt gelungen war. Dazu braucht man nach dem Hohelied der Liebe Widerhall und damit auch die Lust der Frau. Diese Lust ist das Pendant zur Lust des Mannes. Sie kultiviert ihn zur Kooperationsfähigkeit. Die Lust der Frauen ist daher ein Zukunftsmodell. Sie hat Dichtern eine Zukunft versprochen, in der unendliche Zärtlichkeit (Neruda) herrschen könnte. Aragon und Moustaki sahen in der Frau „die Zukunft des Mannes“. Krieg und Raub, Ausschließung und Unterdrückung könnten in der Erfahrungswelt der Frauen ersetzbar werden. Es lohnt sich also, den Frauen kollektiv auch politisch mehr Macht einzuräumen.

Ohnmacht durch Vereinzelung

Machtmissbrauch lebt von der Macht der Täter und der Ohnmacht der Opfer. #MeToo zeigt einen Weg aus diesem Labyrinth bei denen, die wir bisher eher auf der Sonnenseite des Systems vermuteten. Doch auch sie waren ohnmächtig. Erst kollektives Handeln konnte diese Ohnmacht überwinden. Vereinzelung ist aber nicht nur Folge von Scham, sondern für viele strukturell verankert. Gradmesser sind die alleinerziehenden Frauen. Ihr Los und das ihrer Kinder, ihre Armut, Überschuldung, Bildungs- und Berufshindernisse sind so archaisch geblieben wie im 19. Jahrhundert. Wir tun alles, um ihnen zu zeigen, dass die Folgen selbstbestimmter Sexualität und des Kinderwunsches mit der Strafe sozialer Benachteiligung behaftet bleiben. Ihre sexuelle Selbstbestimmung liegt unter dem Sozialhilfesatz begraben. Ihre Töchter lernen, dass ein Mann an der Seite auch dann wertvoll ist, wenn man ihn nicht aushalten kann. Sexuelle Unterdrückung ist dort noch als System sichtbar. Sie trifft aber nicht nur individuell, sondern auch kollektiv.

Auch die publizierten Geschichten des #MeToo zeigen, dass Vereinzelung die Voraussetzung des Machtmissbrauchs ist. Weinstein empfing in Privataudienz. Er bediente sich der Gehilfen. Die Scham der Opfer isolierte. Versperrte Karrieren, Erziehungsmethoden und individuelle Abhängigkeiten sind strukturelle Plätze der Benachteiligung. Individuelle Ohnmacht ist die Bedingung des Machtmissbrauchs der anderen. Wo die Schaffung kollektiver Macht über Geld möglich ist, hat die Ohnmacht zudem mit Armut zu tun. #WeToo ist die richtige Antwort.

Die Vereinzelung zeigt sich auch in der Analyse der Macht missbrauchender Männer. Räubergeschichten, in denen Horden von Nordafrikanern in Gruppen zusammengerottet fremde Mädchen in der Menge angrapschen, sind dafür eher untypisch. Es ist auch nicht die dunkle Ecke im öffentlichen Park. Die Ohnmacht kommt aus dem Umfeld von Familie, Beruf und Bekanntschaft. Das Böse ist oft allzu nah.

Bei den Kindern ist das Gesetz kategorisch. Sie sind kraft Gesetzes ohnmächtig. Sexuelle Handlungen an ihnen sind immer Missbrauch und verboten. (§175 StGB)  Wirkt dies auch? Nirgends ist die Dunkelziffer höher als hier, nirgends ist Ausbeutung und Erniedrigung in ihrer Wirkung verheerender als bei den Unmündigen. Gleichwohl war die Verherrlichung einer solchen Beziehung im Roman Lolita Nabokov‘s Bestseller. Doch dafür musste Lolita im Roman Humbert. Umgekehrt wäre es Pornografie gewesen. Der Machtmissbrauch wurde einfach hinweggedichtet. Die Ausblendung nahm der sexuellen Handlung ihre Bösartigkeit und führte zur Anerkennung als Weltliteratur.

Das Gesetz ist hier objektiv. Missbrauch wird unwiderleglich vermutet. Humbert und Lolita gibt es nicht. Auch in Bezug auf die Jugend ist es der Machtmissbrauch. Wenn die Kinder diesen Zusammenhang früh begreifen dürften, könnten sie Gefahren besser erkennen.

Unterwerfung als Beweis für Machtmissbrauch?

Bei Erwachsenen kann man dagegen fragen, ob Unterwerfung, die dem Partner Macht verleiht, nicht auch Teil der Sexualität sein kann. Wir müssen dabei nicht nur an SM-Praktiken und Dominas denken, die nach dem Vertragsmodell nicht als sexueller Missbrauch angesehen werden.

Das Terrain ist glatt. Missbraucht sich die Frau selber, wenn sie sich nicht wehrt und passiv bleibt? Soll die archaische Männerherrschaft biologisch zementiert werden? Das Thema ist vermint. Gleichwohl beschäftig es die Geschlechter überall im Bett, am Arbeitsplatz, in der Ausbildung, in der Politik, bei der Kindererziehung oder in der Kultur. Doch handelt es sich hier um dasselbe Thema? Wo Menschen Gleiches tun hat Ungleichbehandlung nichts zu suchen. Die Emanzipation der Frau in Arbeit, Haus und Gesellschaft ist daher nur dort von Verschiedenheiten geprägt, wo es darum geht, dass nur sie die Kinder empfangen und austragen können. Die daran anknüpfende Jahrhunderte alte Benachteiligung ist heute anachronistisch und schädigt, wie wir es so ahistorisch allein dem Islam vorwerfen, alle.

In der sexuellen Handlung geht es aber gerade um anderes: die durch biologische Unterschiede differenziert gestalteten Anreize für eine Hinwendung zum möglichen Partner. Die Tierwelt präsentiert uns ein buntes Bild möglicher Unterschiede: weiblich gesteuerte Enthaltsamkeit, männlich gesteuerte Ansprache. Demokratische, egalitäre, vertragsmäßige Modelle gehören eher nicht zu den Urmustern des menschlichen Es.

Dies hat auch die Kultivierung dieser Triebe nicht ignoriert. Das „schwache Geschlecht“ erscheint näher als die Männer beim schutzbedürftigen Kind. Stimme und Körpergröße haben unser Frauenbild geprägt. Frauen sind „reizend“, sie werden mit Kosenamen kleiner gemacht. Zurückhaltung beim Werben verbirgt ihre Lust. Frauen bedienen sich eher der Angebote der Männer und erzwingen sie seltener. Stalker sind zu 83% männlich.

Sieht man dieselben Frauen im egalitären Umfeld von Beruf, Konsum und Gesellschaft, so ist aber der Schluss durchaus naheliegend, dass es nicht die Frauen sind, die dies Verhalten für sich wählen. Sie erfüllen eher eine Bedingung der von ihnen gewünschten männlichen Sexualität, die sonst schwer erreichbar erscheint. Ohnmacht und entbehrte Sexualität verbinden sich eher beim Mann. Sexual-Therapeuten verschreiben dem beischlafunfähigen Mann Selbstbewusstsein. Der Mann soll „potent“, d.h. „mächtig“ sein. „Schlappschwanz“ ist ein genderspezifisches Schimpfwort. Da hilft manchmal selbst erkennbar gespielter Widerstand oder Verniedlichung seiner selbst, um männliches Selbstbewusstsein zu erzeugen. Eltern ermahnen Töchter sich den Jungen nicht „an den Hals zu schmeißen“, während sie den Jungen ermuntern, sich doch anzustrengen und aktiv zu werden. Dornröschen ist nicht nur eine Männerfantasie.

Diese Impressionen bedeuten nicht, dass kultivierte Erotik nur in dem beschriebenen Rollenverhalten Erfüllung verspricht. Es geht um die Warnung vor dem Umkehrschluss. Unterwerfung reicht nicht, um Missbrauch zu vermuten.  Nicht die Macht von Männern, sondern der Missbrauch dieser Macht „zur Befriedigung des Geschlechtstriebes“, ist das Problem. Ob Unterwerfung gewollt ist, darüber können Männer nur etwas von Frauen erfahren, die selbst bestimmen. Machtmissbrauch ist bereits die Missachtung dieser Freiheit.

Physische Gewalt ist immer Missbrauch. Wer Gewalt übt verzichtet auf Überzeugung.  Das verletzende Schlagen von Frauen (aber auch von Kindern) war und ist eine vornehmlich männliche Domäne. Körperkraft und Größe halfen bei dieser Machtverteilung. Doch das Problem ist größer als der sexuelle Missbrauch. Die Ächtung von Gewalt ist daher ein Grundanliegen allen Rechts, seitdem sie beim Staat monopolisiert wurden. Das Gewaltverbot hat inzwischen Familie und Schule erreicht. Vom Gewaltverbot profitieren alle. Ein spezielles Verbot sexuell motivierter Gewalt würde eher die Gefahr heraufbeschwören, gerade sexuell begründete Ausnahmen zuzulassen. Der Boxkampf zeigt, dass es Ausnahmen geben kann. Die Einwilligung in eine Körperverletzung ist wirksam, wenn sie einverständlich ist, Regeln befolgt, Grenzen nicht verletzt und einem anerkannten Ziel beider Kämpfer dient.

Missbrauch funktionaler Macht

Es geht also auch nicht um Macht, sondern um Machtmissbrauch. Das setzt legitime Macht voraus, weil illegitime Macht nicht legitimiert werden kann. Funktionale Macht und Unterordnung gehören dagegen zu den wesentlichen Organisationsprinzipien von Wirtschaft und Gesellschaft. Sie helfen bei der Koordinierung der Arbeit im Betrieb, der Erzeugung kooperativer Effekte in einer Fußballmannschaft und bestimmen Militär und Staatsaufbau. So etwas könnte es auch in der sexuellen Betätigung geben, wo die Initiative ungleich verteilt ist. Doch es bleibt immer weniger Raum für solche Begründungen.

Was im außersexuellen Bereich als historisch notwendig erschien, ist überholt. Statistiken über die Ungleichbehandlung der Frauen und die Forderung nach Quoten machen ein frauen- und kindergerechtes Gesellschaftssystem überfällig. Was an der Ungleichheit etwa in der häuslichen Arbeit funktional erhalten werden soll, müssen die Frauen selber entscheiden. Dies können sie nur, wo sie jenseits von Ehegattensplitting, Sozialversicherung und Sozialhilfe gleiche Handlungschancen für beide Entscheidungsalternativen vorfinden.

Dies gilt auch für die Sexualität. Auch hier muss jenseits von Willensfiktionen die Möglichkeit geschaffen werden, seine Form der Sexualität zu finden. Frauen müssen die Chance haben, in der körperlichen Liebe ihre Form des individuellen Genusses zu ergründen, den die Männer schon seit Jahrhunderten für sich entdeckt zu haben glauben. Wenn die Frauen dabei den aktiven Mann, seinen Flirt, aber auch andere körperliche Formen der Annäherung jenseits von Gewalt wollen, so sollten es ihnen andere, die dies nicht wollen, nicht vorgeben dürfen. Die Freiheit, belästigt bzw. besser wohl aktiv angesprochen zu werden, setzt auch die Versuchsmöglichkeit voraus. Eine vorherige Genehmigungspflicht kann es nicht geben. Auch die, die wegen anderer sexueller Orientierung nur irrtümlich angesprochen werden, sollten den Flirtversuch tolerieren aber auch abbrechen dürfen. Dass das erträglich bleibt, dafür hatte einst das Benehmen gestanden. In einer multikulturellen Gesellschaft muss es neu entwickelt werden. Verbote und Unterstellungen helfen hier wenig. Hier hätte in der Tat ein runder Tisch jenseits der strafrechtlichen Schwelle etwa zwischen den verschiedenen Kulturkreisen durchaus Sinn.

Sexualstrafrecht statt Pranger

Kollektives Vorgehen gegen die Täter ist nicht ohne Probleme. Vorsicht vor dem Pranger ist geboten. Öffentlichen Anklagen fehlt der rechtsstaatliche Rahmen. Aus der Vereinzelung der Opfer kann eine Vereinzelung der Täter werden. Opfer können nicht allein über Täterschaft, und Täter nicht allein über Opfer bestimmen. Beide brauchen eine Richtschnur. Diese kann das Strafrecht bieten auch wo es nicht um das Strafen geht. Das Verbot der Vorverurteilung, das Recht der Zeugnisverweigerung, die Beweisaufnahme sind Errungenschaften, die wir auch dort brauchen, wo unsere moralische Entrüstung über alle Zweifel erhaben scheint. Öffentliche Empörung hat historisch oft in die falsche Richtung gezeigt. Deshalb muss auch #MeToo daran gemessen werden, ob es Prinzipien verwendet, die allgemein anerkannt sind. Das Strafrecht kann helfen.

In den §§176 ff Strafgesetzbuch wird in detaillierten Regelungen der sexuelle Missbrauch genannt und unter Strafe gestellt. Reicht das nicht? Aber was wird bestraft: Missbrauch oder Sexualität? Man sucht vergeblich nach einer allgemeinen Definition des sexuellen Missbrauchs. Man stößt allgemein nur auf das Kontinuum der sexuellen Betätigung. Die aber ist im Prinzip nicht strafwürdig. Gleichwohl entsteht der Eindruck, der Missbrauchsvorwurf treffe eher die Art der sexuellen Betätigung als die Ausnutzung von Macht.

Der Begriff der erheblichen sexuellen Betätigung in §184 h StGB hat dann auch eher täterschützende Wirkung. Keine solchen Betätigungen sollen erzwungene Nacktbilder vor der Kamera sein. Selbst das Herunterreißen der Kleidung reicht nicht. Das gewaltsame Entwenden der Schuhe durch einen Fetischisten zählt nicht dazu.

Sexueller Missbrauch deutet daher eher in Richtung von Perversion als von Gewalt und Machtausübung hin. Der Kinderschänder missbraucht dann nicht seine Macht, sondern er ist pervers, unnatürlich.

Im allgemeinen Strafrecht sind wir weiter. In einem Strafrechtskurs 1973 sollte gezeigt werden, dass alles Strafwürdige auch ohne das Sexualstrafrecht angemessen geahndet werden könne. Gewalt-, Täuschungs- und Missbrauchsverbote, die auch die Sexualität miteinschließen, gibt es ausreichend. Dieses Unterfangen reflektierte das gerade erlebte 68ziger Phänomen. Die Lektüre von Sigmund Freud, Wilhelm Reich und deren Rezeption in der Frankfurter Schule hatten bei den Studierenden den Eindruck erweckt, dass die Unterdrückung der Sexualität ein wesentlicher Faktor für Faschismus, Stalinismus, Kolonialismus, Ausbeutung und Krieg waren. In der damit als Reaktion politisch aufgewerteten sexuellen Befreiung nach 1968 ging es um die Ersetzung des Frauenbildes.

Mitstudentinnen sekundierten. Man schien das verwirklichen zu können, wovon man in der Pubertät schuldbewusst geträumt hatte. Diese Freundinnen wollten keine Mütter der Freunde mehr sein. Die Wäsche sollten die Männer selber waschen. Politisch war das nicht befreiend. Dass sie etwas ganz Neues brauchten, weil die traditionelle Alternative zwischen unverheirateter Tante, lebenslanger Mutter und der bezahlbaren Hure lag, war nicht klar. Man merkte viel zu spät, dass die Annäherung nicht nur ein Entschluss, sondern auch ein Prozess war, alles neu gelernt werden musste und der Mann nicht das Modell für die sexuell befreite Frau der Zukunft sein konnte. Kommune I und II boten Formen archaischer Sexualität als Ausweg an. Leithengste und Gurus kehrten asiatisch verkleidet zurück. Machismo als Frauenwunsch.

Sexuelle Befriedigung als verwerflicher Vorteil

Es gibt im Strafrecht ausreichend Vorschriften, die von der Nötigung über die Körperverletzung jede Form der Gewaltanwendung erfassen können. Da sind zunächst die Strafrechtsparagraphen wie Bestechung, Erpressung und Betrug. Sie betreffen die Methoden, die wir auch im sexuellen Missbrauch finden: Gewaltanwendung, Täuschung, Drohung, missbräuchliches Ausnutzen einer Amtsstellung, Zulassungsmacht oder der Verantwortung für Schutzbefohlene. Man könnte diese auf Sexualfeindlichkeit unanwendbaren Paragraphen mit einem einzigen Federstrich aktvieren. Sie scheitern nur an ihrem Materialismus. Der erstrebte verwerfliche Vorteil muss einen Geldwert haben. Dass auch die sexuelle Befriedigung ein erstrebter Vorteil ist, ist außer im Mordparagrafen dem Strafrecht eher fremd. Doch vor allem Körperverletzung, Betrug und Erpressung könnten so genutzt werden.

Sexuelle Belästigung als Entwürdigung

Doch 50 Jahre nach 1968 sollte man auch gelernt haben, dass zur Kultivierung des Geschlechterverhältnisses ganz wesentlich auch Scham und Würde den Menschen vom Tier abgehoben haben.  Dies zeigt eben doch eine Besonderheit, die ein Sexualstrafrecht rechtfertigt. Die Entwürdigung des Menschen ist nirgends tiefgreifender und nachhaltiger als in den Sexualstraftaten.

Das Strafrecht kennt allgemein nur den eher unbedeutende §185 StGB der Beleidigung. Er steht dort, wo das Sexualstrafrecht aufhört, obwohl er dessen Kern betrifft und auch auf ihn angewandt wird. Doch pauschal und unpräzise formuliert greift die Strafbarkeit der Beleidigung nur auf Antrag ein und enthält kaum relevante Strafandrohungen. Das ist angesichts der historischen Erfahrungen unverständlich.

Die Verfassung hält in Art. 1 GG die Würde des Menschen für unantastbar.  Hört man den Missbrauchsopfern zu, so ist es vor allem das Gefühl der Entwürdigung und Entwertung, das sie erfahren haben. Die Scham, die die Täter vor Verfolgung schützt, ist Ausdruck dieser nachhaltigen Schädigung. Beim Kindesmissbrauch wird das Trauma zudem dadurch unüberwindbar, dass, wie Margarethe von Trotta unlängst in ihrem Gewaltfilm gezeigt hat, die eigene Wertlosigkeit als Objekt sexueller Befriedigung anderer erfahren und scheinbar akzeptiert wurde. Von den Tätern wird gesagt, dass ihre sexuelle Erregung gerade aus dieser Entwürdigung stamme. Terroristische Verbände sehen Vergewaltigungen als Kriegsmittel an, um die Bevölkerung zu demoralisieren. Bei krankhaft verschüttetem Sexualempfinden erscheint die Hürde zum männlichen Orgasmus nur überschreitbar, wenn die Einsicht in die eigene Liebesunfähigkeit und Unwertigkeit durch die Herabwürdigung von Frauen und Kindern sich in ein Machtgefühl umwandeln lässt. Bertolucci hat dies im Film „1900“ und Passolini in der Verfilmung der 120 Tage von Sodom (de Sade) dargestellt.

Der Kindesmissbrauch zeigt auch die Verbindung zur Gewalt. In den kirchlich geprägten Erziehungsheimen waren die Schläge auf das entblößte Gesäß der Zöglinge integraler Bestandteil des sexuellen Missbrauchs. Gewalt und Entwürdigung haben nicht zuletzt in den Konzentrationslagern des Nationalsozialismus eine historisch niemals aufzuarbeitende Vielfalt von strafrechtlich zu erfassenden Missbrauchsformen gebracht.

Andere Gebiete der Entwürdigung könnten davon profitieren. Die sexuelle Entwürdigung erscheint jedoch ein Gravitationspunkt der Entmenschlichung zu sein. Dies hängt vielleicht damit zusammen, dass sexueller Missbrauch sehr körperlich ist. Folterberichte sind voll davon. Der Mensch hebt sich durch Bewusstsein und Kultur vom Tier ab, das diese Entwürdigung so nicht erleben kann. Das Zurückgestoßen werden in diese Tierwelt ist schlimmer als der Tod. Gleichwohl teilen die Menschen ihre Urtriebe mit den Tieren. Die Sexualität ist die komplexeste Form eines kultivierten Urtriebes. Sie verlangt die Rückkehr zur Nacktheit, die Aufgabe des privaten Schutzabstandes zur anderen Person und geht bis hin zum Eindringen in das Innerste. Die Psyche unternimmt bis zur Persönlichkeitsspaltung alles, um erniedrigende Erfahrungen zu verdrängen.

Schluss

Sexueller Missbrauch ist der Missbrauch von Macht in Formen, die wir im Rechtssystem weitgehend geächtet haben. Es fehlen hier wie dort die systemischen Machtformen von Armut und Abhängigkeit, beruflich verstellter Karrierewege oder der Abhängigkeiten im Erziehungssektor, die die größte Quelle von Missbrauch sind. Sexueller Missbrauch ist der Missbrauch von Macht zur Befriedigung des Geschlechtstriebes mit dem Ziel oder der Wirkung der Entwürdigung und Erniedrigung.

Der aktuellen #MeToo Bewegung muss das soziale #WeToo hinzugefügt werden. Karrieren sind nicht die wichtigste Quelle von Machtmissbrauch. Reichtum und Armut sind auch im sexuellen Bereich oft weit unentrinnbarer und werden weit systematischer ausgenutzt.

Das geltende Sexualstrafrecht macht die Grenze zwischen negativ besetzter sexueller Handlung und Missbrauch von Macht zur Befriedigung des Geschlechtstriebes nicht ausreichend deutlich. Das müsste geändert werden. Das allgemeinen Strafrecht sollte um zwei Elemente erweitert werden: die Anerkennung der sexuellen Befriedigung als verwerflichem Vorteilsmotiv in den Straftatbest#nden der Bereicherung auf Kosten anderer und  die Anerkennung der Entwürdigung und Beleidigung als strafverschärfender Nachteil für das Opfer.

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