Der Vorschlag des Ministerrates für eine Reform der Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG (Interinstitutionelles Dossier: 2021/0171(COD)) liegt vor. Entgegen seinen Beteuerungen enthält er (trotz Ausscheidens Englands) keine Verbesserung des Verbraucherschutzes. Es ist eine Anpassung an die Modernisierungsbedürfnisse der Anbieterseite bei Digitalisierung (I. 2) und an neue Produkten (Crowdfunding). Auf die eklatanten Missstände geht die Richtlinie nur mit Empfehlungen ein, die keine Wirkung haben werden. Die Ideologie, die Verbraucher.Innen brauchten keinen Schutz, wenn sie wissen was sie erwartet, ist verstärkt worden. Weiterlesen
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