Vorfahrtsverbot für Rechtsabbieger rettet Leben

Ein halbes Tausend Krüppel werden jedes Jahr durch rechtsabbiegende Kfz unter Fahrradfahrern produziert. Viele Kinder und Ältere sind dabei. Die Regierung will das mit Rückspiegeln bekämpfen. Sie greift zu kurz.  Das Recht enthält eine Lücke, wo das Verbot „Du sollst nicht töten“ für Rechtsabbieger relativiert wird. Unser Vorschlag lautet: Vorfahrtsverbot für Rechtsabbieger.

Rechtsregeln gegen Rechtsbewusstsein

Die tägliche Fahrt mit dem Fahrrad ist ein Spießrutenlaufen mit rechtsabbiegenden Autofahrern gleichgültig ob in Hamburg auf der Ost-West-Straße, der Max-Brauer-Allee oder Holstenstraße mit Radweg oder ohne auf der Palmaille und der Elbchaussee. In 54 Jahren erwachsener Fahrraderfahrung mit täglich ca. 10 km nehme ich allmorgendlich den Kampf auf. Ich halte nicht an jeder Straßeneinfahrt an, um die deutschen Autofahrer vorzulassen. Anders als etwa in Italien fühlen sie sich bei uns immer im Recht, mit ihrem PKW für Verkehrsregelverletzung ein Todesurteil zu vollstrecken. Entweder, so hört man, wäre ich bei roter Fußgängerampel gefahren oder aber sie seien dort hervorragend noch vor mir eingebogen und ich hätte rechtzeitig bremsen können.

Dann erhalte ich zudem als Jurist Rechtskundeunterricht. Man zitiert Vorschriften, Verwaltungsakte und eine rote Fußgängerampel. Nach allem ziehe ich den Kürzeren. Doch die Rechtslage ist einfach.

  • Niemand darf auch wenn er noch so im Recht ist, einen Radfahrer totfahren. Dies steht so in der UN-Menschenrechtskonvention, nachdem das Reichsgericht anlässlich eines erschossenen Obstdiebes noch meinte, das Recht brauche dem Unrecht nicht zu weichen.
  • Rechtsabbieger müssen immer warten, bis der geradeaus fließende Verkehr die Kreuzung freigemacht hat.

Bei den Amtsgerichten ist dies bekannt. Selbst der falsch herumfahrende Radfahrer ist am Rechtsabbiegerunfall nicht „Schuld“. Stutzig machen aber auch hier Urteile, die dem Radfahrer die Hälfte der Schuld geben, wenn er, das Opfer, gegen einfache Verkehrsregeln verstoßen hat. Natürlich fragt kein Richter die Autofahrer zu Beginn der Verhandlung, ob sie geglaubt hätten, fahren zu dürfen, obwohl ein Radfahrer kam.

Das Missverständnis ist gespenstisch. Man bemüht nicht das Recht, sondern Regeln, die man zudem noch im eigenen Sinne falsch interpretiert: Autos haben Vorfahrt, weil sie stärker sind, es eilig haben und schneller fahren, rote Ampeln bei anderen bedeuten für sie grün. Ich musste dafür schon einmal vor Prügel fliehen, weil ich es bezweifelte. Man ist an die Commerzbank erinnert, die als sie Steuern, die sie einmal gezahlt hatte, zwei Mal sich ersetzen ließ, meinte, dass sei rechtens, weil die Regeln dies zuließen. Die Einsicht, dass man sich nicht auf Kosten der Allgemeinheit bereichert (Recht), war unter den Regeln verschüttet. Diese Einstellung hat in Deutschland eine unsägliche Tradition.

Dies (Un-) Rechtsbewusstsein prägt selbst die Unfallstatistik.

ADFC: Kraftfahrer setzten die Haupt-Unfallursache für Radunfälle mit ‚Fehlern beim Abbiegen‘. Radfahrer verursachten durch dieses Fehlverhalten 850 Unfälle im Jahr 2016.“ 583 Fahrradfahrer wurden 2016 auf diese Weise schwer verletzt, 16 starben. Mehr als die Hälfte der betroffenen Radfahrer wird in der Statistik mit dem Begriff „selbst schuld“ belegt. Das entlastet u.a. auch die Kfz-Versicherer und schafft unsägliches Leid.

Geradeaus vor rechts

Juristisch beruht alles nur auf einem Missverständnis. Das Recht zum rechts abbiegen ist nicht geregelt. Es gibt kein solches Recht, aber die Autofahrer wissen es nicht. Auch wenn der Abbiegewillige tagelang warten muss, weil eine Fahrradkolonne rechts an ihm vorbeifährt – er muss warten, bis die Kreuzung frei ist.

Wer in den USA Auto gefahren ist, weiß dies, weil man nach einem Witz dort auf dem Highway nach Pittsburgh Pech hat, wenn man die mittlere Spur benutzt. Die rechts Fahrenden lassen ihn erst in in Los Angeles raus. Keiner kommt auf die Idee, dass dies regelwidrig ist und man deshalb einfach rechts rausfährt, um die Ausfahrt zu nehmen.

Dabei gilt ab 2017 § 37 Abs. 2 Nr. 5 und 6 StVO. Es ergänzt die Regel, dass Fußgängerampeln Kraftfahrzeugen keine freie Fahrt verschaffen können. Ab 2017 wird sie auch für Fahrradfahrer unverbindlich. Für sie gilt entweder eine besondere Ampel mit einem Fahrradzeichen oder es gilt die allgemeine Ampel bzw. Vorfahrtsschilder oder rechts-vor-links. Damit dies keiner merkt haben die Schildbürger in der Verkehrsbürokratie in Hamburg nun bei fast allen Ampeln dem Fußgänger das Fahrradzeichen hinzugefügt. Die Rechtsabbieger wird es weiter freuen.

Nach den Regeln kann es gar keinen Rechtsabbiegerunfall aus Verschulden des Fahrradfahrers geben, weil der Autofahrer warten muss, bis der Fahrradfahrer geradeaus weitergefahren oder rechts abgebogen ist. Die Bitte, sich doch einmal genau das rote Fußgänger- oder Fahrradzeichen anzuschauen und mit den Konturen des eigenen Gefährtes zu vergleichen, verfängt leider genauso wenig, wie die Bitte, doch das Leben vor Recht ergehen zu lassen.

Lösungen

  • 6 StVO kennt das Problem der Abbieger nicht. Es beschränkt sich auf die Einbieger und lautet:

(1) An Kreuzungen und Einmündungen hat die Vorfahrt, wer von rechts kommt. Das gilt nicht,

  1. wenn die Vorfahrt durch Verkehrszeichen besonders geregelt ist (Zeichen 205, 206, 301, 306) oder
  2. für Fahrzeuge, die aus einem Feld- oder Waldweg auf eine andere Straße kommen.

Diese Lücke wäre bei mehr deutschem Rechts- statt Regelbewusstsein nicht so lebensbedrohlich.

Rechtsbildung – eine politische Aufgabe

Fangen wir mit der Rechtsbildung durch praktische Verkehrserziehung an. Das könnte wie folgt ablaufen. Rechnet der Fahrradfahrer damit, dass ein Auto ihn schneiden will, so fährt er etwas schneller, damit der Autofahrer ihn oder sie vorne rechts vor dem Kotflügel hat. Der Autofahrer muss also bewusst zwischen Mord und Nachgeben wählen. Er wird nachgeben. Das habe ich in Manhattan gelernt. Auf den sechsspurigen Einbahnstraßen schauen die links eingeordneten Taxis nach Klienten am Bordstein, reißen das Steuer rum und fahren brutal nach dem Gewinnprinzip rechts ran, wenn ein Kunde winkt. Beschleunigt man als Radfahrer und kommt so vor sie, so bremsen sie ab. Das ist nicht Menschlichkeit, sondern die Einsicht, dass ein Verkehrsunfall teurer als ein verlorener Kunde ist.

So auch in Hamburg. Dort sollte man auch noch vor dem bremsenden Auto selber anhalten. „Wollen Sie mich umfahren?“ ist eine treffende Frage. „Sie haben rot auf der Ampel“ kommt dann. Darauf die Antwortfrage: „Gibt dies ihnen das Recht, mein Leben zu gefährden?“ Man erntet dann Wut. Die steigert sich noch, wenn man den Unterschied zwischen den Umrissen eines Autos und einem Fußgänger in der roten Ampel erklärt. Man sollte aber Fluchtbereit sein. Mich erwischte schon einmal ein Auto an der nächsten Ampel. Es stellte sich quer über den Radweg. Da half nur Unterwerfung, Abbitte und Flucht.

Rückspiegelkamera des Verkehrsministers

Der Verkehrsminister hat dagegen das menschliche Versagen im Blick. Nicht Verkehrssysteme und Rechtsbewusstsein sind schlecht, sondern der Mensch ist nur unzureichend. Allerdings auch nicht der einfache Autofahrer, sondern nur der Lastwagenfahrer. Er (und nicht der PKW-Fahrer?) habe einen toten Winkel. Den müsse man jetzt durch Kameras abdecken. Dies kleine Konjunkturprogramm könnte LKW-Hersteller als Helfer gewinnen und zugleich die Unfälle in Zufälle umdeuten. Doch wollen diese Fahrer überhaupt in den Spiegel schauen? Jeder kennt den toten Winkel. Beim rückwärts Rangieren reißen sie doch die Seitentür auf. Beim rechts abbiegen dagegen nicht. Sie wähnen sich im Recht.

Stoppschild-Lösung

In Deutschland lernt man vornehmlich nur über die Einhaltung vorhandener Regeln, was Recht ist, vorausgesetzt, die Regeln enthalten Recht statt Unrecht. Es ist davon auszugehen, dass das Auto der Stärkere ist. Es verleiht seinem Fahrer Macht über Leben und Tod anderer. Recht soll die Schwachen schüutzen und den , indem es den Missbrauch zügelt. Die Regel muss also die rechtsabbiegenden Autofahrer ansprechen. Sie sollen weder Fahrradfahrer noch Fußgänger verletzen. Ihnen fällt auch nicht die Aufgabe zu, als Verkehrspolizisten aufzutreten. Das ist mit gutem Grund Sache des Staates und nicht eines Blockwartes auf Rädern.

Deshalb hier ein Vorschlag:

  • 6 Abs.1 StVO wird um eine Regel ergänzt: „Wer abbiegt hat keine Vorfahrt gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern, es sei denn sie wird ihm durch Schilder oder eine dafür besonders eingerichtete Ampel gewährt.“
  • Es wird als Gegenpol zum grünen Rechtsabbiegerschild ein rotes Rechtsabbiegerschild an allen einmündenden Straßen aufgestellt, die keine spezielle Rechtsabbiegerregelung haben. Dieses rote Abbiegerschild kann je nach Übersicht und Gefährlichkeit als Stoppschild oder als Vorfahrtsachtungsschild ausgestattet sein.
  • Bei Ampelanlagen wird das, was heute schon ausnahmsweise gilt, zur Regel. Eine zusätzliche Ampel für Rechtsabbieger steht entweder auf rot oder blinkt so lange, wie die PKW-Ampel für den Verkehr geradeaus auf Grün zeigt. (also nicht nur bis die Fußgänger oder Fahrradampel auf Rot springt)
Dieser Beitrag wurde unter Verkehr veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.