Das herrschende Denkgebäude wird immer noch vom Kolonialgedanken dominiert. (Vgl. das Herrschaftsgebiet der G7 im 19. Jahrhundert) Dies führt zu falscher Politik. Sozialökonomisches Denken kann die verloren gegangene Wissenschaftlichkeit in den Gesellschaftswissenschaften zurückgewinnen. Hier ein paar Beispiele für notwendige Forschungen und Korrekturen.
- Brüderlichkeit oder Sicherheit? Die Grundlage der Missverständnisse über Demokratie findet sich schon in der Formel Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit/Sicherheit. Die Brüderlichkeit gehört dort nicht hin. In vielen Formeln wird sie ersetzt wie z.B. bei dem Nachrichtensender France 24 : liberté, égalité, actualité. Die Brüderlichkeit wurde erst 1848 als Konzession an die katholische Kirche anerkannt. Sie ist Schuld, dass in der deutschen Trias von Rechtsstaat und Demokratie der Sozialstaat nicht wie 1949 gewollt (vgl. Hartwig, Sozialstaatspostulat) der Freiheit und der Gleichheit einen sozialistischen Inhalt vermittelte, sondern als Reparaturprinzip des Kapitalismus fungierte. 1789 war es die Sicherheit, die durch die Brüderlichkeit ersetzt der Kirche einen unverdienten Platz in der Revolution einräumte. Eine sozialistische Interpretation besteht darauf, dass die bürgerliche Gesellschaft soziale Freiheit, soziale Gleichheit und soziale Sicherheit versprochen hat. Der Schutz der Schwächeren ist damit sowohl für das Rechtsstaatsprinzip wie für Demokratie und Privatautonomie grundlegend nicht5 aber ein eigenes Prinzip außerhalb der Trias.
- Eigentum Der Eigentumsbegriff des bürgerlichen Gesetzbuchs ist überholt. §903 BGB sieht in ihm die dominante Form der Nutzung von Sachen und Diensten. Art. 14 GG sieht in ihm stattdessen die Form, in der Sachen und Dienste zur Fremdnutzung bereitgestellt werden können. Mieter sind daher auch Eigentümer. (BVerfG) Das Herrschaftsverhältnis der Eigentümer endet dort, wo der Vertrag beginnt.
- Soziale Dauerschuldverhältnisse über Arbeit, Kredit und Miete beherrschen die Zukunft. Sie werden nicht durch die Tatsache beherrscht, dass die Nutzer hier das Eigentum der Verleiher brauchen, weil sie selber nicht Eigentümer werden können. Vielmehr ordnete schon das römische Recht sie als vertragliches Recht ein, durch dessen Konzession der Kapitalgeber sein Kapital rentabel machen konnte. Zu Zeiten von Hungersnöten wurde das Pachtrecht der Pächter dem Eigentumsrecht der Verpächter angenähert.
- Arbeitsvertrag Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. … weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Das römische Recht sah ihn umgekehrt als Miete (Werkvertrag) zur Herstellung von Werken, die gegen Bezahlung beim Arbeitgeber verblieben. Nicht der Arbeitgeber mietet eine (fiktive) Arbeitskraft, sondern der Arbeitnehmer mietet einen Arbeitsplatz. Das Direktionsrecht ist damit nicht dem Eigentumsrecht geschuldet, sondern notwendiger Teil der Koordination vergesellschafteter Arbeit, die den Eigentümern anvertraut ist. Vergesellschaftung der Produktionsmittel macht somit auch nicht das Eigentum obsolet. Der Arbeitnehmer „verkauft“ nicht wie im kommunistischen Manifest behauptet seine Arbeitskraft und wird daher auch nach bürgerlicher Anschauung rechtlich gesehen niemals Sklave. Der AN beteiligt den Unternehmer am Werkerfolg seiner Arbeit.
- Mieteigentum
Die Zweiteilung des Rechts der Wohnungsnutzung in Eigentum und Miete behindert eine bedürfnisgerechte Beteiligung der Mieter am Grundeigentum. Erst wenn jedem Mieter im Kollektiv der Wohnenden ein über Anteilsscheine vermitteltes Eigentum ermöglicht wird, kann wie im Arbeitsrecht ein Mitbestimmungssystem aufgebaut werden.
- Altersvorsorge Reform
Altersvorsorge ist eine kollektive Anstrengung der Gesellschaft, die Erwerbsunfähigkeit im Alter durch Transferzahlungen aus den Überschüssen der erwerbsfähigen Jüngeren zu kompensieren. Die zukünftigen Rentenempfänger können die Rente nicht selber ersparen.
Nach den aktuellen Plänen wird die Altersvorsorge bankrott anmelden. Rentenspargesetzes werden nur Lösungen bieten, wenn der Kapitalmarkt die versprochenen Wunder vollbringt. Zur Zeit wird aber eher ausgegeben als gespart und das Ganze nicht durch die adäquate Form der Kredites, sondern durch Umverteilung finanziert,
- Abgekindelte Mütterrente, (22 Mrd. Euro),
- Eine 48%ige Beitragsgrenze (vom Lohn) (Haltegrenze) soll bis 2031 mit 111 Mrd. Euro finanziert werden. 1977 lag die Grenze noch bei 60%.
- Die Höhe der Rente berechnet sich in einem Prozentsatz der Sie soll für Rente und Arbeitslosenversicherung auf maximal 69.750 Euro des jährlichen Bruttoeinkommens beschränkt bleiben.
- Das Gesetz gilt bis 2031. Nach 45 Jahren Einzahlungen soll eine vorgezogene Rente ab[1] 63 möglich werden.
- Das Gesetz erlaubt umgekehrt die Das Renteneintrittsalters wird durch eine Dazuverdienstmöglichkeit um 2000 Euro verschoben.
- Betriebsrenten (Abeitgeber muss nach wie vor nur 15% statt 50% bezahlen.
- Gehobene freie Berufe zahlen nichts, für die Beamten zahlte der Staat 2025 90 Mrd.
Das Gesetz ersetzt die Riesterrente durch den Vorsorgesparvertrag. Er befreit den alten Riestervertrag von seinem Inflationsschutz (Nominalwertgarantie) und verschafft den Geldinstituten, wie einst im Bausparwesen, ein neues lukrativeres Produkt. Banken wie Versicherer und vor allem die Drückerkolonnen der Strukturbetriebe erhalten einen Türöffner mit staatlichem Siegel für den Verkauf überholter Kapitallebensversicherungen.
- Antisemitismus und Rassismus
- a) Antisemitismus ist eine deutsche Form des Rassismus. Seine Besonderheit besteht darin, dass er
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- zu rassistischen Zwecken einen Feind erfunden hat, der nicht nur als Gegenbild zur eigenen Weltanschauung, sondern auch physisch als Gegner hergerichtet, ausgebeutet und bekämpft werden kann. Dadurch wird die eigene Identität als kollektives Subjekt (Volk, Gesunde, Männer, Armee etc.) entwickelt.
- Die Nazzis wollten 1933 mit der Fokussierung auf eine relativ kleine Gruppe von damals 500.000 Mitbürgern (heute 100.000) sein gesamtes rassistisches Konzept, das auch die Vernichtung von Sinti, Roma, Behinderten, Homosexuellen, Afrikanern, Asiaten, Russen und Polen umfasste, physisch umsetzen und damit den Eroberungskrieg vorbereiten und legitimieren, und
- nutzten die Judenfeindschaft als Mittel und nicht als Zweck faschistischer Rassenlehre.
- b) Antisemitismus benutzt die
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- Religion, wo er die hebräische Religion diskriminiert,
- Wirtschaft, wo er Raub und Bereicherung gegenüber Juden legitimiert,
- Politik, wo Juden unterstellt wird, sie wären durch Geschichte und Berufstätigkeit sowie den Umgang mit Geld an die politischen Richtungen gebunden, die demokratische, liberale, sozialistische oder soziale Ziele haben.
- c) Antisemitismus ist eine Lüge. Es ist
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- eine Ideologie, die bei der Vernichtung anderer,
- der persönlichen Bereicherung sowie
- der Vergewisserung seiner eignen Zugehörigkeit zu einer kriminellen Bande die Handlungsanleitung und Legitimation verspricht,
- rassistisch, weil er sich selber als höherwertige Rasse oder Schicht einordnet
- judenfeindlich, weil er sich nur auf diejenigen bezieht, die willkürlich als Juden definiert sind.
- d) Judenfeindlichkeit
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- ist nicht notwendig rassistisch bzw. antisemitisch. Die Feindschaft kann sich auch aus Krieg und Konkurrenz ergeben.
- In Deutschland darf sie nicht zugelassen werden. Die erdrückende Last der Verbrechen des Holocaust an realen Menschen, die als Juden klassifiziert wurden, begründet die unwiderlegliche Vermutung, dass sie antisemitische Wurzeln hat oder Waffen benutzt.