Rassismus ist Diskriminierung abstrakt bestimmter Gruppen

Was ist Rassismus?

Rassismus ist ein Feindbild

Nach Hanau, Kassel, Nürnberg, Halle scheint es einen gemeinsamen Begriff für die Bedrohung zu geben: Rassismus.

  • “Die große Mehrheit der Menschen in Deutschland verurteilt diese Tat und jede Form von Rassismus, Hass und Gewalt … Wir werden nicht nachlassen, für das friedliche Miteinander in unserem Land einzustehen”. (Der Bundespräsident am 20.2.2020 in Hanau)
  • Der Bundesinnenminister spricht von “brutalen und menschenverachtenden Taten”. Die Tat „mache sprachlos“ ergänzt der hessische Ministerpräsident.
  • „Blanker Terror“ so die SPD Vorsitzende,
  • Grünenvorsitzende und BKA sehen einen „rassistischen Hintergrund“.
  • Die Bundeskanzlerin meint „Rassismus und Hass sind ein Gift“.

Das Durcheinander von Faschist, Anhänger totalitärer Ideologien, Terrorist, Antisemit, Links- oder Rechtsextremer markierte bisher die Sprachlosigkeit bei Analyse und Gegenwehr. Jetzt scheint es auch in Deutschland zum ersten Mal eine Einigkeit bei der Bezeichnung zu geben: der Rassismus. Wir können dies nur unterschreiben. Doch der Schritt ist größer als man denkt. Was ist Rassismus und wer ist Rassist und wer handelt rassistisch? Viel Zeit bleibt nicht. Der nächste Anschlag ist geplant.

Rassismus ist Diskriminierung abstrakt bestimmter Menschen.

In dem UN-Abkommen gegen rassistische Diskriminierung vom 21.12.1965 haben fast alle Staaten der Welt eine einheitliche Definition unterschrieben.

  • “Rassistische Diskriminierung ist jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird.“

Rassismus ist ungerechtfertigte Bereicherung auf Kosten anderer

  • Rassismus benutzt religiöse, ethnische, körperliche oder nationale Merkmale, um die Minderwertigkeit anderer zu behaupten und sie zu diskriminieren. Doch das Ziel der Benachteiligung ist nur der Ausdruck dessen, dass man für sich selber daraus einen Vorteil ziehen will. Rassismus ist daher die Absage an Wettbewerb und Verdienst. Er verletzt die Grundregel des 812 BGB.
  • Die Nazis versprachen ihren Anhängern die Arbeitsplätze der Verfolgten, verschenkten deren Unternehmen aber auch die Kriegsbeute im Osten, verteilten die Lehrstühle neu, übergaben die Anwaltsklientel an „Arier“, raubten die Kunstschätze jüdischer Bürger, beuteten die Verfolgten in den Konzentrationslagern bis zur Vernichtung durch Arbeit aus.
  • Der Apartheids-Rassismus in den USA und Südafrika diente dem Ausschluss der Afrikaner und Asiaten von Besitz, Eigentum, Verdienst und Nutzung öffentlicher Einrichtungen zugunsten der Europäer.
  • Ausländerhass soll die vorhandenen vor allem gut bezahlten Arbeitsplätze sowie die Leistungen des Sozialsystems unabhängig von den Beiträgen der eigenen Gruppe vorbehalten.
  • Der Kampf gegen die diskriminierte Gruppe soll der eigenen Denkschule, Politik, Partei oder Glaubensgemeinschaft ohne demokratische oder kapitalistische Legitimation Vorrang einräumen.
  • Der Rassismus vertauscht Täter- mit Opferrollen. Er fühlt sich in eine Bedrohung hinein, die das, was er sich unrechtmäßig erstrebt, bereits als eigenen Besitz deklariert. Er ist insofern romantisch, als er in maßloser Weise davon träumt, ein Himmelreich auf Erden zu erhalten. Christen fühlen sich von Juden und Islam bedroht, Kleinbürger wollen Banker sein. Der Rassist träumt den vom Schlaraffenland. Umso unrealistischer der Traum, desto größer das Opfergefühl. Deshalb kann man nicht mit dem Rassisten wohl aber mit seinen Trittbrettfahrern diskutieren. „Berechtigte Sorgen“ sind nur vorgeschoben.

Woher kommt der Rassismus?

  • Das feudale System kannte keinen Rassismus. Es bildete das jeweilige Volk als Gemeinschaft auf der Grundlage persönlicher Abstammung ab. Sein Wohlergehen beruhte auf der Wehrhaftigkeit und dem Erfolg bei der Unterdrückung anderer Völker. Man glaubte an die eigene Stärke und sich von seinem jeweiligen Gott unterstützt.
  • Die Fremden, ihre Lebensweise und Religion waren nicht minderwertig, sondern störten. Entsprechend konnten sie durch Bekehrung und Unterwerfung von Fremden zu Eigenen werden.

Rassismus als Kind des Kolonialismus

  • Die bürgerliche Revolution versprach, den ewigen Krieg durch den ewigen Frieden, das Volk (Volksstaat) durch die Nation (Territorialstaat), die Gemeinschaft durch die Gesellschaft der Individuen, den Untertan durch den Bürger, den Raub durch den Tausch, die Religion durch Gedankenfreiheit und den König durch das Parlament zu ersetzen.
  • Tatsächlich aber wollten auch die neuen Machthaber als Eigentümer nicht auf die Vorteile von Raub, Ausbeutung und Krieg verzichten. Sie ordneten sich Länder als Privateigentum zu (Compagnie Belge de Colonisation (Kongo); Indonesien (nederlandse West-Indische Compagnie); Indien (British East India Company) und entwickelten in den USA und England das Privateigentum als proprietas an Menschen (moderne Sklaverei), das mit der antiken Unterwerfung als dominium von Kriegsgefangenen und anderen (antike Sklaverei) wenig zu tun hatte.
  • Für die Fortführung feudaler Raubkriege, der Versklavung anderer Völker, der Ausbeutung und Diskriminierung, der Vernichtung durch Arbeit musste eine neue Legitimation gefunden werden: das Eigentum eines Menschen an einem anderen, mit dem er „nach Belieben verfahren“ (§903 BGB) durfte. Militär, Missionare und Handelskompagnien wirkten nicht nur in der dritten Welt, sondern auch zu Hause.
  • Das 19. Jahrhundert verfeinerte die Ideologie der kolonialen Rechtfertigung zur Vorstellung von den „weißen Herrenmenschen“ (white supremacy). Rassismus und seine spezifische Spielart des Antisemitismus als abstrakte Ideologien konnten sich entwickeln.

Rassismus als Instrument des deutschen Militarismus

  • Politisch zersplittert, untereinander verfeindet, wirtschaftlich rückständig wurden deutschsprachige Länder von Brandenburg erobert, das sich seit 1701 als Preußen ausgab. Das Nationalbewusstsein blieb der Militarismus: Eine deutsche Nation entsteht nur aus „Blut und Eisen“ (Bismarck 1862).
  • Im Militarismus wurde an die Stelle eines Volksbewusstseins die innere (Der Untertan) und äußere (Hauptmann von Köpenick) Uniform gesetzt. Diese Ideologie ersetzte das demokratische Denken von 1848.
  • Der Militarismus sah im kriegsbedingten Ausnahmezustand die eigentliche Begründung des Staates. Nicht das Volk herrscht, „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet“ (Carl Schmitt 1922), eine These der auch heute viele Staatsrechtler anhängen.
  • Damit desavouierte der Militarismus das demokratische Prinzip als schwach, wehrlos, ohne Rückgrat und dessen Anhänger als vaterlandslos (Bismarck). Zugleich verbarg es den Fortbestand des feudalen Staatssystems in kapitalistischer Vernebelung. Arbeitgeber wurden Unternehmensführer, Junker zu Unternehmern und Unternehmer zu geadelten Schlotbaronen. Das drittelparitätische preußische Drei-Klassen-Wahlrecht herrschte von 1849 bis 1918. Legitim war, wo wie in Militär, Beamtenapparat, Großgrundbesitz, Schule und Fabrik nach dem Führerprinzip geherrscht wurde.

Indem der deutsche Militarismus die eigene Uniform allen anderen überordnete, übernahm er einen Grundstein des kolonialen Rassismus. Er fügte ihm jedoch ein entscheidendes Element hinzu: den gemeinschaftsbildenden Charakter des Rassismus für die eigene Anhängerschaft. Die Feinderklärung wird zum Selbstzweck der Gemeinschaftsbildung. Insoweit wurde die militaristische Grundlage des Rassismus zur Grundlage des faschistischen Rassismus.

Rassismus als Basis des deutschen Faschismus

  • Der Faschismus (Nationalsozialismus) baute in vielen europäischen Staaten nach Vollendung der Industrialisierung Anfang des 20. Jahrhunderts eine feudale Militär- und/oder Zivildiktatur in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem auf, indem die Großeigentümer mit Adel und Militär die Macht ausübten. Demokratische Ansätze in Betrieb und Staat und demokratische Rechte wie Vertragsfreiheit, Grundrechte, Parlamentarismus wurden durch das Führerprinzip ersetzt.
  • Die Refeudalisierung (Drittes Reich) erfolgte nur zum Schein. Das wichtigste Element feudaler Unterordnung und Machtbeschränkung, die eigenständige Religion, wurde durch das Führerprinzip ersetzt. Man benutzte die Worte, tauschte sie aber aus. Aus den empirisch verifizierbaren Substantiven (Jude, Arier, Deutscher, Fremder, Nation, Volk, Slawe) wurden Adjektive (jüdisch, arisch, fremdvölkisch, national, völkisch, minderwertig). Der Jude war nur noch ein vom Rassisten als jüdisch bestimmter Mensch. Das Volk zeigte sich im völkischen Handeln, der Untertan war gehorsam, der deutsche Mann „flink, hart und zäh“ (Hitler).
  • Der neue Feudalstaat war eine durch den Ausnahmezustand legitimierte militärische Herrschaft, die nach innen die Aufgabe hatte, die alten Herrschaftsstrukturen in Staat und Gesellschaft vor der bürgerlichen Freiheit („Anti-Liberalismus“ 1848) zusammen mit den neuen Schlotbaronen zu schützen und vor einer sozialistisch/bürgerlichen Revolution („Anti-Kommunismus“ 1918) zu bewahren. (Ordo-Faschismus)
  • Die deutschen Ordo-Faschisten waren nach dem ersten Weltkrieg anders als in Spanien und Italien für Militärputsch, Ausnahmezustand und Bürgerkrieg nicht stark genug gewesen. Man brauchte das Volk, um Kämpfer zu rekrutieren bzw. die Arbeiter von einer Gegenwehr abzuhalten. Das war angesichts der Erfahrungen der Kleinbürger Gruppe mit Staat und Großindustrie nach 1914 nur schwer zu vermitteln. Es herrschten vor allem im unteren Mittelstand anarchistische Tendenzen. (Anarcho-Faschismus)
  • Erst das endgültige Zusammengehen von Ordo- und Anarcho-Faschismus in der Harzburger Front von 1931 schaffte den terroristischen Doppelstaat (Ernst Fränkel) einer arbeitsteiligen Koalition aus Partei und Staat (Franz Neumann). Beide Faschismen entwickelten dazu einen gemeinsamen Feind. Das neue an diesem Rassismus war, dass der Feind nur in der Vorstellung existierte und sein Bild damit manipulierbar war.
  • Bindeglied war die Feindschaft. Zwar waren es für die Ordofaschisten vor allem die Kommunisten (Bolschewismus) und Siegermächte (Versailler Vertrag), während es in Mittelstand und Arbeiterschaft das Großkapital und die Junker waren. Im Antisemitismus fand man die Klammer.
  • Weltjudentum als äußere Bedrohung und jüdisch-bolschewistische Verschwörung als innere Bedrohung waren Gehirngespinste, die mit beliebigen Inhalten versehen werden konnten. Für die Ordofaschisten (Militär, Beamte, Unternehmer) wurde „das Jüdische“ zum Inbegriff der Zersetzung nach innen und der Bedrohung von außen. Für die Anarchofaschisten (SA) standen die Juden für Geldkapital, Ausbeutung, Reichtum, Atheismus und gleichberechtigte Sexualität.

Rassismus gegenüber Juden: Antisemitismus

  • Judenfeindschaft hat eine lange Geschichte, die mit dem in der Bibel tradierten Schicksal des jüdischen Volkes vor seiner endgültigen Vertreibung aus Israel zusammenhängt. Die Gründe waren vielfältig. Kriegssklaverei (Babylon), Wirtschaftsmigration (Ägypten), Volksaufstand (Rom) und religiöse Ausgrenzung (Ghettos) durch den Monopolanspruch des Christlichen haben vor allem seit dem 15. Jahrhundert Vorurteile geschürt und Juden zu Opfern und Sündenböcken gemacht. Der neo-feudale Rassismus des 19. Jahrhunderts hat sich dies zunutze gemacht und die Juden durch „den Juden“ und „das Jüdische“ ersetzt.
  • Im Antisemitismus tritt die abstrakteste Form des Rassismus in der konkretesten Form persönlicher Bedrohung auf. Semiten gibt es nur im Antisemitismus. Dort entstehen sie als Personifizierung des Bösen. Nicht die Opfer, sondern die Täter erzeugen den Rassismus. Die Juden sind insoweit kein besonderes Opfervolk, aus dem man Rassismus erklären könnte. Nazis als die reinsten Rassisten haben neben den Juden auch Farbige, Sinti, Roma, Behinderte, Russen, Polen oder Chinesen zu „Untermenschen“ und „Fremden“ erklärt, die man versklaven, vernichten oder töten durfte. Raub, Bereicherung, Konkurrenz, Kriminalisierung oder Enthemmung wurden damit legitimiert.
  • Gerade weil es keine Rasse, kein Volk und keine Nation der Juden gab, war der Antisemitismus so offen für den Terror. Blutsverwandtschaft, Nationalität, Aussehen der Juden waren erfunden und im „Stürmer“ pornografisch ausgemalt. Hitler wusste in seinem Anekdotenbuch „Mein Kampf“ nichts über die Juden, sondern nur etwas über „das Jüdische“ zu berichten, das die Ordofaschisten erfunden hatten, die den „jüdischen Geist“ beschworen. Den Anarchofaschisten machten sie damit die Juden zu Fremden, die man zur Überwindung des Jüdischen ausrotten könne. Der Antisemitismus war eine Selbsterhöhung der Rassisten zu Herrenmenschen, die von den feudalen Schranken der Religion wie auch von den bürgerlichen Schranken der Demokratie und erst Recht von den Schranken kollektiver Macht der Arbeiter befreit unbegrenzt herrschen konnten.
  • Wer Mordopfer wird bleibt im Rassismus beliebig. In Kassel reichte ein Satz in einer Versammlung. Bei der NSU ebenso wie in Hanau waren die Opfer nach Kriterien ausgewählt, die auf weitere 20,8 Mio Menschen allein in Deutschland gepasst hätten. Der Anschlag von Halle war als Mord an einer möglichst großen Zahl der 114.000 Menschen jüdischen Glaubens in Deutschland geplant. Als sich die Synagogentür nicht öffnen ließ erschoss der Täter eine Passantin und streckte ein Ehepaar nieder, das ihm die Wagenschlüssel verweigerte. Wer töten will sucht sich Opfer und daraus Legitimation. Rassismus als Ideologie der willkürlichen Ausgrenzung ist dafür besonders geeignet.
  • Wir werden dem Antisemitismus, der reinsten Form des Rassismus bei gleichzeitiger Ablenkung von den Tätern auf die Opfer ein besonderes Stichwort widmen.

Wohin führt Rassismus?

Das Gesetz hat den ins Werk gesetzten Rassismus in zwei besonders schweren Fällen unter Strafe gestellt und dabei den Rassismusbegriff übernommen und weiter festgelegt. Völkermord und Volksverhetzung sind die gesetzliche Bestimmung rassistischen Handelns.

Völkermord ist der durch Rassismus geprägte Gruppenmord

  • Anti-Semitismus, Rassismus gegenüber Armeniern in der Türkei und gegenüber den Tutsi in Ruanda führte zur wahllosen Ermordung einer durch abstrakte Merkmale bestimmten Gruppe. Dies war jeweils „Völkermord“, so wie er in Art. 2 des „UN-Übereinkommens über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes“ von 1948 definiert ist.
  • Von allgemeinen Straftaten unterscheidet sich der Völkermord danach durch das kollektiv bestimmte Opfer (die „Gruppe“) und die Absicht der „Gruppenzerstörung“. Im Einzelnen „wird“, so der Wortlaut, „die Tat in der Absicht begangen, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören“.
  • Neben der „Tötung von Mitgliedern der Gruppe“ werden die „Verursachung von schwerem körperlichem oder seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe“, deren Versklavung, die Verhinderung ihrer Fortpflanzung sowie der Raub der Kinder aus der Gruppe als weitere Formen des Völkermordes angesehen. Dies alles wird in §6 des deutschen Völkerstrafgesetzbuches auf Individuen bezogen, die bei einer so motivierten Einzeltat mit lebenslanger Haft bestraft werden sollen.

Volksverhetzung verbindet Hass, Rassismus und Äußerung

  • In §130 StGB wird die rassistische Äußerung als Vorstufe zum Völkermord unter Strafe gestellt. Erfasst werden rassistische Äußerungen, die „zum Hass aufstacheln, zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen auffordern … beschimpfen, böswillig verächtlich machen oder verleumden“. Bestraft wird auch wer solche Äußerungen veröffentlicht.
  • Bestraft werden nicht der rassistische Inhalt, sondern nur bestimmte gezielte Arten der Äußerung, mit denen andere zum Rassenhass aufgestachelt werden.
  • Damit bleiben große Teile der rassistischen Diskriminierung in Deutschland ohne Sanktion. Insbesondere finden die Paragraphen 185-187 StGB zu Beleidigung und herabsetzender Tatsachenbehauptung (Verleumdung) keine gezielte Anwendung.

Rassistische Wissenschaft und Publizistik

  • Der Rassismus der Nazis baute auf einem Denkgebäude von Wissenschaftlern in Recht, Biologie, Medizin, Philosophie, Theologie und Soziologie auf, die ihre Theorie den praktischen Erfordernissen des Völkermordes anpassten. Niemand von ihnen wurde deshalb zur Rechenschaft gezogen. Sie lehrten weiter.
  • Rassistische Beleidigung und Verleumdung einer nach abstrakten Merkmalen bestimmten Gruppe ist nicht strafbar. Die Brutstätte des modernen Rassismus etwa bei J.A. de Gobineau (Ungleichheit der Rassen 1852), Carl Schmitt (Kampf gegen den jüdischen Geist 1936), H.S. Chamberlain (Arische Weltanschauung 1905) oder Alfred Rosenberg (Mythus 1930) bleibt unter dem Schutzschild der Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit. Kriminell ist nur, wer nach ihren Lehren handelt. Die Entwicklung der Lehren ist selber keine Handlung.
  • Doch auch dieser Rassismus ist eine Störung der öffentlichen Ordnung i.S. der Polizeigesetze der Länder. §1 Abs.1 S.1 ASOG Berlin gibt dem Staat die polizeiliche „Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren.“ Darunter versteht das Bundesverfassungsgericht in seiner Brokdorf Entscheidung v. 14.5.1985 „die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln, deren Befolgung nach den jeweils herrschenden sozialen und ethischen Anschauungen als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens gelten.“ Rassismus ist ein systematischer Bruch dieser Regeln. Der Staat hat daher die Verpflichtung, ihm Einhalt zu gebieten und mit seinen Möglichkeiten der Verbote, des unmittelbaren Zwangs sowie Bußgeldern zu reagieren.

Rassismus als Triebabfuhr

  • Rassismus und Hass können Ursache und Wirkung verkehren. Rassismus ist historisch gesehen rationale Bereicherung. Hass, Mordlust, Sadismus, Körperverletzung, Krieg und Unterdrückung sind keine logischen Folgen, sondern eher Instrumente seiner Umsetzung. Es kann aber auch umgekehrt sein.
  • Die Isolation in der kapitalistischen Gesellschaft, der Verlust an Geborgenheit kann sich als psychische oder soziale Krankheit erweisen, die nach einer Triebabfuhr durch Zerstörung, „Kaputt-machen“, Morden verlangt. Man mag sich dann in einer eingebildeten gesellschaftlichen Akzeptanz (NSU-Morde) hinter der rassistischen Grundtendenz in der Gesellschaft verstecken. Dies ist doppelt gefährlich. Der Rassismus wird mörderisch und das Agressionspotenzial schafft im Eigeninteresse seine weitere Verbreitung.

Wie bekämpft man den Rassismus?

Täter nachweisen statt Opfer verteidigen

  • Rassismus beginnt vor der rassistischen Tat und Äußerung. Er ist in den Köpfen und muss bereits dort in der öffentlichen Kommunikation bekämpft werden. Der Staat hat die Verpflichtung ihn durch Polizei, Staatsanwalt, Finanz- und Sozialbehörden zu bekämpfen, wo er als Vorbereitung oder Durchführung der unter Strafe gestellten rassistischen Taten in Erscheinung tritt.
  • Es geht um Kommunikation innerhalb der Gruppe, die den Rassismus bekämpfen will. Sie kann man vor allem in Deutschland mit dem Begriff Antifaschisten benennen. Hier müssen Standards in Wissen und Logik geschaffen werden, die den Argumenten derjenigen standhalten, die Rassisten gewähren lassen. (Mitläufer) Eine Diskussion mit den Wortführern des Rassismus selber ist zwecklos. Sie brauchen die Lüge. Die ab 1923 aufkommende Nazi-Herrschaft sollte Erfahrung genug sein.
  • Rassismus bekämpft nicht die Aufwertung der Gruppe der Opfer. Philosemitismus hilft den Opfern, bekämpft aber nicht den Antisemitismus der Täter. Nicht nur Gute müssen geschützt werden. Rassisten müssen nicht als Dumme, sondern als Egoisten und Kriminelle bloßgestellt werden: Lügen entlarven, Bereicherungsfantasien und Triebabfuhr aufdecken, Misanthropie öffentlich machen.

Rassismus Vorwurf entkriminalisieren

  • Der Rassismus-Vorwurf muss dort vor strafrechtlicher Verfolgung (Beleidigung, Verleumdung) geschützt werden, wo er auf der Feststellung von Meinungen wie Taten beruht, die nach objektiven Kriterien von dem bewertet wurden, der sie erhebt. Wer den Begriff rassistisch oder faschistisch in den Bereich der Beleidigungen verweist, nimmt der öffentlichen Auseinandersetzung ihren zentralen Begriff.
  • Wann rassistische Äußerungen es ermöglichen, einen Menschen als Rassisten zu bezeichnen, müssen die Gerichte genauso klären, wie die anderen Substantivierungen negativer Anschauungen.
  • Deshalb darf es auch keine Toleranz gegenüber Rassisten geben. Es ist das bekannte Dilemma der Freiheit für die Unfreiheit, der Toleranz für die Intoleranz, die es verbietet, Rassisten zu tolerieren. Gerhard Polt hat dies in seiner Satire zur fehlgeleiteten Woche der Toleranz in der ARD dargestellt, sich für seine Toleranz gegenüber dem Ausländerfeind beschwor.
  • Es geht um Respekt, wie ihn der DFB korrekt vertritt. Ebenso wie das Strafrecht die Person des Verbrechers respektiert und sein Anwalt diesen und nicht die Tat verteidigt, ebenso kann auch die Intoleranz gegenüber dem Rassismus mit dem Respekt gegenüber der Person des Rassisten verbunden werden.

Respekt statt Toleranz

  • Der Rassismus-Vorwurf muss dort vor strafrechtlicher Verfolgung (Beleidigung, Verleumdung) geschützt werden, wo er auf der Feststellung von Meinungen wie Taten beruht, die nach objektiven Kriterien von dem bewertet wurden, der sie erhebt. Wer den Begriff rassistisch oder faschistisch in den Bereich der Beleidigungen verweist, nimmt der öffentlichen Auseinandersetzung ihren zentralen Begriff.
  • Wann rassistische Äußerungen es ermöglichen, einen Menschen als Rassisten zu bezeichnen, müssen die Gerichte genauso klären, wie die anderen Substantivierungen negativer Anschauungen.

Thilo Sarrazin – Rassismus-Test

Thilo Sarrazin hat 2010 das Buch „Deutschland schafft sich ab“ veröffentlicht, das bereits in den ersten beiden Jahren nach Erscheinen sich 1,5 Mio. mal verkaufte. In den Kapiteln „Zuwanderung und Integration“ („Ganze Clans haben eine lange Tradition von Inzucht und entsprechend viele Behinderungen“) sowie „Demographie und Bevölkerungspolitik“ („Fortpflanzungsbereitschaft“ der Deutschen fördern) findet sich der rassistische Kern der Arbeit, der 2018 in dem anti-islamischen Bestseller („Feindliche Übernahme“) bearbeitet wird.

Die benannten Kapitel erfüllen die hier aufgestellten Kriterien des Rassismus.

  • Sarrazin verlangt die Diskriminierung einer Gruppe, die nach ethnischen (Araber, Türken) („Rasse „habe er auf Bitten des Verlages durch Ethnie ersetzt), oder auch religiösen (Muslime) oder nationalen (Türken) Kriterien abstrakt bestimmt sind. Die eigene Gruppe ist dem überlegen. Es sind „Deutsche“, wobei der Nationalbegriff durch den Volksbegriff ausgefüllt wird.
  • Die diskriminierte Gruppe ist von geringerer geistiger Fähigkeit und Begabung dafür aber wohl genetisch bedingt umso fruchtbarer. Eine Zwangsassimilation und Zugzugsschranken seien notwendig.
  • Ziel muss es sein, die vorgestellten Vorteile des Deutschseins zu sichern bzw. zurückzugewinnen.
  • Die eigene völkisch bestimmte Gruppe und er selbst werden als Opfer dargestellt, denen durch die Zuwanderung die Zukunft genommen wird. Außerdem wird ihnen durch den „Gleichheitswahn“ die Meinungsfreiheit genommen. (Der neue Tugendterror, 2014).

Die vielen Besprechungen und Stellungnahmen konzentrieren sich auf die bunt gemischten Tatsachenbehauptungen, die mit Statistiken ausgeschmückt sind. Sie widerlegen sie. Auch die zitierten Biologen und Genetiker wehren sich. Das bestärkt den Eindruck, als ob Rassismus sich aus Wissenschaft und Empirie erkläre und nicht aus der Vorstellungswelt der Rassisten.

Nur TAZ, Handelsblatt und SZ fällt der Rassismus auf. Sarrazin reagiert dann auch nur auf die TAZ und verklagt sie zweimal wegen Beleidigung, einmal davon erfolgreich. Eine Analyse auf der Grundlage der UN-Resolution gegen den Rassismus sowie der Volksverhetzung wird nicht berichtet.

Sarrazin ist SPD-Mitglied. Das dritte Ausschlussverfahren hängt. Er hat Revision zur Bundesschiedskommission eingelegt, weil es so in der Welt „absurd sei, ihn des Rassismus zu beschuldigen“. Ihm gehe es nicht um „Gesinnung“, sondern um „Wahrheit“.  Man weiß daher, was bleibt, wenn ein wissenschaftlicher Dilettant wie er mit so großem Erfolg die Unwahrheit schreiben kann.

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